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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages zwischen Lumya AG und dem Kunden. Allfällige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden sind explizit ausgeschlossen. Weitere oder angepasste Bedingungen können, wenn nötig auf den Offerten oder den Verträgen festgelegt werden. Sie müssen in jedem Fall niedergeschrieben und bestätigt werden (mit Unterschrift oder digital).

Anpassungen von Dienstleistungen und Angeboten

Die Lumya AG ist berechtigt, ihre Dienstleistungen anzupassen und technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie dies aus sicherheits- oder leistungstechnischen Gründen oder aufgrund Anpassungen im Markt als sinnvoll erachtet. Dabei wird darauf geachtet, dass die versprochene Leistung beibehalten oder verbessert wird. Eine daraus resultierende Kostenerhöhung wird vorgängig mit dem Kunden besprochen.

Datensicherung

Datensicherung ist in jedem Fall im Kompetenzbereich des Kunden, insbesondere wenn Reparaturen an Systemen oder Geräten vorgenommen werden müssen. Lumya AG haftet in keinem Fall bei Datenverlust.

Datenschutz

Die von Lumya AG erfassten Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung weitergegeben und genutzt und sind von den Mitarbeitenden einsehbar. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen, sofern dies im Sinne des Kunden zur Erfüllung des Auftrages nötig ist.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Lumya AG. Der Käufer ist dafür besorgt, dass diese an einem geeigneten Ort aufbewahrt und vor Gefahren (Feuchtigkeit, Hitze, Diebstahl und Beschädigung) geschützt wird. Bei Zuwiderhandlung ist defektes oder abhandengekommenes Material zu ersetzen.

Garantie

Sämtliche von Lumya AG gelieferten Komponenten und deren Bestandteile unterliegen ausschliesslich den Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die Leistungen werden während den Öffnungszeiten der Lumya AG erbracht.
Unsachgemässe Behandlung und Bedienung durch den Kunden, Eingriffe Dritter und äussere Einflüsse schliessen die Garantieleistung aus. Die Haftung von Folge- oder indirekten Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verbrauchsmaterial unterliegt nicht den Garantiebestimmungen.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt für alle Vertragsparteien CH-7430 Thusis.

Die Vereinbarungen und Abmachungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsungültig sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiterhin. In einem solchen Fall werden nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtsgültige ähnliche Bestimmungen ersetzt.

Haftungsausschluss

Die Lumya AG garantiert für ihre Dienstleistungen weder den störungsfreien Betrieb noch die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche ist hiermit wegbedungen. Die Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Benutzung oder durch Fehlleistungen der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistungen ergeben, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für entgangene Gewinne, Schäden durch Computerviren oder anderen Gefahren aus dem Internet, Datenverluste, Ansprüche Dritter sowie Folgeschäden aus Produktionsausfällen und Schäden wegen leichter Fahrlässigkeit (Ausgenommen sind weitergehende zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen).

Die Lumya AG übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeiten, Inhalte und Qualität aus Leistungen dritter Parteien. Ebenfalls haftet Lumya AG nicht für Schäden, welche auf Ereignisse höherer Gewalt oder Zufällen zurückzuführen sind.

Leistungen der Lumya AG

Die Leistungen der Lumya AG können jeweils den individuellen Verträgen sowie Angeboten mit den Kunden entnommen werden. Zur Erfüllung des Auftrags kann Lumya AG jederzeit selbstständig Subunternehmer und Spezialisten beiziehen. Die Lumya ist bestrebt, ihre Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu erbringen. Wartungsarbeiten werden im Normalfall frühzeitig angekündigt.

Bei unerwarteten Systemausfällen kann die Lumya AG die Verfügbarkeit jederzeit einschränken oder für unbestimmte Zeit ausser Betrieb nehmen. Dadurch wird kein Anspruch des Kunden auf Zahlungsrückerstattungen oder Rechnungsabzüge begründet. Viele Dienste in der Cloud sind ausserhalb der Einflussmöglichkeit der Lumya AG. Darum besteht keine Möglichkeit, die Verfügbarkeit der nationalen oder internationalen Anbieter zu beeinflussen. Darum kann nicht garantiert werden, dass Daten oder Services ununterbrochen oder ohne Verzögerung zur Verfügung stehen. Die Lumya AG garantiert daher nur die Unterstützung der Kunden so schnell wie möglich, den vom Kunden gewünschten Zustand wiederherzustellen. Die Lumya AG betreibt keine eigenen Rechenzentren, sondern bietet die Services der Marktführer passend zu den Kundenanforderungen an. Dabei werden Neuerungen im Markt stetig überwacht und bewertet, sodass immer die passenden Lösungen vorgestellt werden können.

Lieferfristen

Grundsätzlich gilt die Lieferfrist der Auftragsbestätigung. Diese ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich so zugesichert wurde. Nichteinhaltung der Fristen berechtigt nicht zu Schadenersatz oder Auftragsrücktritt, es sei denn dies wurde vorherig gegenseitig schriftlich vereinbart.

Nutzungsrecht

Der Kunde verpflichtet sich, die Programme nur auf seiner Anlage für seinen eigenen Gebrauch zu benutzen und diese Programme, einschliesslich Dokumentation, Dritten (weder ganz noch teilweise) zu übergeben oder zugänglich zu machen. Mit Ausnahme dieses Nutzungsrechts bleiben sämtliche Rechte an den Programmen bei Lumya AG bzw. den Urhebern der Programme, auch wenn der Kunde daran Änderungen vornimmt. Ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung dürfen von den Programmen und den dazugehörigen Dokumenten keine Kopien irgendwelcher Art erstellt werden.

Pflichten des Kunden

Die Mitarbeit des Kunden ist unerlässlich. Damit Dienstleistungen der Lumya AG zur Zufriedenheit des Kunden erbracht werden können, müssen die Zugänge zu den Anlagen und die Zugriffe ins System gewährleistet werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden seine Daten zu sichern und Rücksicherungstests selbst durchzuführen oder der Lumya AG in Auftrag zu geben. Dies gilt, insbesondere wenn Wartungsarbeiten oder Reparaturen am System oder deren Geräten durchgeführt werden.

Der Kunde muss die Daten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation oder Verlust schützen. Der Kunde verpflichtet sich weiter, die schweizerische Gesetzgebung und die massgebenden internationalen Abkommen einzuhalten. Dies gilt ebenfalls bei missbräuchlicher Nutzung der Ressourcen, welche die Stabilität und Sicherheit der Systeme gefährden oder sich negativ auf die Leistung benachbarter Systeme auswirkt.

Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Lumya AG von ihrer Leistungspflicht entbunden. Verträge können fristlos und ohne Entschädigung beendet werden und bis dahin angefallene Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet selbst für die Art und Weise der Nutzung seiner gekauften oder gemieteten Services und Dienstleistungen sowie seiner Handlungen und entbindet die Lumya AG im Fall einer Strafverfolgung von jeglicher Verantwortung.

Die Lumya AG ist verpflichtet, auf behördliche oder gerichtliche Anweisung hin, Zugriffe auf Dienstleistungen und Services zu sperren und diese sowie die damit in Verbindung stehenden Informationen an die Behörden weiterzugeben. In diesen Fällen entstehen keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche seitens des Kunden an Lumya AG.

Preisbasis

Alle angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizerfranken und ohne Mehrwertsteuer und anderen öffentlichen Abgaben. Preisanpassungen seitens Hersteller oder Lieferanten sind möglich und können dem Kunden weiterverrechnet werden. Vereinbarte Preise umfassen weder Lieferkosten, Reise- und Verpflegungskosten, Porto und Verpackung noch sonstige Produktnebenkosten.
Die durch die gelieferten Produkte oder Dienstleistungen benötigte Möbel, elektrischen oder baulichen Veränderungen sowie Anpassungen an Soft- und Hardware anderer Lieferanten sind nicht enthalten.

Der Aufwand an zusätzlicher Schulung, sowie evtl. speziellen Anpassungen ist im Pauschalpreis nicht enthalten, es sei denn dies wurde so im Vertrag oder im Angebot ausdrücklich abgemacht. Ansonsten werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt.

Treten durch neue Hardware-Lieferungen, bei bestehender Hard- und Software, Inkompatibilitätsprobleme auf, ist die Behebung dieser Leistungen im Preis nicht enthalten. Die Leistungen der Lumya AG werden gemäss dem jeweils gültigen Dokument allgemeinen Tarife verrechnet. Tarifänderungen und Preisanpassungen werden dem Kunden so früh wie möglich mitgeteilt, können aber auch während der Vertragslaufzeit seitens Lumya AG vorgenommen werden, sollten sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben.

Die Lumya AG verrechnet keine effektiven Reisezeiten. An ihre Stelle treten Einsatzpauschalen, welche sich nach der Region und Entfernung des Kunden zu dem Geschäftssitz von Lumya AG richten. Diese können ebenfalls im aktuellen Dokument allgemeinen Tarife entnommen werden. Vom Kunden unterzeichnete Rapporte gelten als anerkannt.

Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

Das jeweilige Zahlungsziel wird auf der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Aufträgen ab CHF 10’000.- gelten zusätzlich folgenden Konditionen:

– 50% des Auftragswertes (netto) bei Auftragserteilung (der Auftrag wird erst nach Eingang der Zahlung ausgelöst)
– 30% des Auftragswertes (netto) bei Erhalt der bestellten Artikel (sofern Komponenten bestellt werden müssen)
– 20% des Auftragswertes (netto) nach Abschluss des Projekts.

Bei Zahlungsverzug kann Lumya AG einen Verzugszinsüber 5% (Jahreszins) erheben. Der Verzug beginnt automatisch (ohne Mahnung) nach Ablauf der Zahlungsfrist. Weiter kann Lumya AG ihre Leistungen bei Zahlungsverzug einstellen.

Dies betrifft Clouddienstleistungen gleichermassen. Die Wiederaktivierung durch Zahlungsverzug abgeschalteter Services wird dem Kunden zusätzlich verrechnet.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, welche sich durch den Verzug ergeben, behält sich Lumya AG vor.

Pro erstellte Mahnung kann Lumya AG eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erheben.

Kommt der Kunde bei zwei wiederkehrenden Rechnungen in Verzug, hat Lumya AG das Recht das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von der Pflicht, die noch offenen Rechnungen zu begleichen.

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen Ansprüchen des Kunden ist untersagt. Die Lumya AG kann ihre Forderungen mit Gegenforderungen des Kunden begleichen. Der Kunde verpflichtet sich, auf das Geltendmachung von Retentionsrechten gegenüber der Lumya AG zu verzichten.

 

Thusis, 01. Juni 2022 Lumya AG

Marco Andreoli und Luca Tronca